Montag, 23. Juni 2014

Was lässt sich da machen?

In einer ländlichen Pfarrei in der Schweiz bin ich seit 12 Jahren als Chorleiter angestellt. 
Der Kirchenchor mit gegen 40 Sängerinnen und Sängern ist sehr gut und einsatzfreudig, (noch) nicht überaltert und verfügt auch über eine genügende Anzahl sehr guter Männerstimmen. Unser Repertoire ist recht umfangreich und umfasst Werke von der Gregorianik bis hin zu zeitgenössischen Kompositionen.
Die Kirchgemeinde unterstützt den Verein grosszügig, sodass wir jährlich auch 2-3 Orchestermessen mit guten Musikern und Solisten singen können.
Mit dem Pfarrer kommen wir sehr gut aus, er ist herzlich und leutselig und mischt sich absolut nie in unsere Tätigkeit ein.
Was will man mehr?




Doch: in dieser Pfarrei sind - wie unterdessen überall üblich - zwei sog. Pastoralassistenten angestellt, Laien, mit vertraglicher Verpflichtung zu regelmässigem Predigtdienst!
So haben denn z.B. an Ostern die Pastoralassistentin, an Fronleichnam der Pastoralassistent sowohl das Evangelium verlesen (inkl. reicher Assistenz von Ministranten, Kerzen, "Der Herr sei mit Euch" und Weihrauch), als auch gepredigt (nicht ohne reiche Verwendung des Wörtchens "ich" und der Schilderung persönlicher Erlebnisse). Derweil sass unser Pfarrer zuhörend dabei.
Nun, die Gemeinde ist recht gross und ohne Zweifel arbeitsintensiv. Doch gibt es nur noch 2 Gemeindemessen an den Wochenenden und auch das soll sich demnächst ändern, mit Abbau von Eucharistiefeiern und dem Einsatz sog. "Wortgottesdienste" - all dies mit Billigung, ja, sogar auf ausdrückliche Anordnung des Bischofs!
Als von auswärts kommender Angestellter der Kirchgemeinde darf ich gar nichts sagen oder gar kritisieren, auch nicht privat, denn damit wäre sogleich Feuer im Dach und ich wäre meine musikalisch befriedigende Stellung augenblicklich los.
Was lässt sich da machen?

Richtig: gar nichts.

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